Allgemeine Geschäftsbedingungen

HORSEWAY®

Pferdegestütztes Coaching zur Persönlichkeitsentwicklung

 

1. Allgemeines

 

Für alle Horseway Angebote und Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsbedingungen von Auftraggebern bedürfen zur verbindlichen Anerkennung unserer schriftlichen Bestätigung. Durch die Anmeldung zu einer unserer offenen Veranstaltungen bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Alle Aufträge bedürfen der Bestätigung per eMail oder in schriftlicher Form. Horseway behält sich vor, Seminare aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers, abzusagen. Bei offenen Seminaren behält sich Horseway die Absage eines Seminars darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.

 

2. Offene Seminare und vergleichbare Veranstaltungen

 

Offene Seminare sind Veranstaltungen, die offen ausgeschrieben werden. Inhalt und Ablauf gehen aus der jeweiligen Seminarbeschreibung hervor. Änderungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages.

Die Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax, per eMail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird mit unserer Rechnungsstellung verbindlich. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung und Anmeldebescheinigung.

Das Honorar ist nach Rechnungsstellung und vor Seminarbeginn fällig. Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn erstattet Horseway 50 % des Honorars, bei späterer Stornierung ist der Gesamtbetrag zahlbar. Ein Ersatzteilnehmer, bei Frauenseminaren zwingend eine Ersatzteilnehmerin, kann jederzeit gemeldet werden.

Muss ein offenes Seminar vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer drei Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet Horseway das bereits gezahlte Honorar in vollem Umfang. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Veranstalter abgesagten Termins sind ausgeschlossen.

Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

Die in Rechnung gestellten Honorare oder Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die Seminarunterlagen sowie die Verköstigung während der Seminarpausen. Hotel-, Reise- und Transferkosten sind in diesen nicht enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

 

3. Firmeninterne Veranstaltungen

 

Firmeninterne Veranstaltungen werden von Horseway schriftlich, per eMail oder im Internet angeboten. Sie sind mit der Auftragsbestätigung durch Horseway für beide Seiten bindend.

Das vereinbarte Honorar wird zu 50 % vor dem Seminartermin und zu 50 % direkt nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug fällig.

 

Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert oder verschoben, so werden 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung oder Verschiebung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.

 

Findet ein verschobenes Seminar innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin statt, wird die Hälfte des bereits gezahlten Betrags auf den vereinbarten Gesamtbetrag angerechnet. Eventuell bereits bei Horseway angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Als Lieferant einer Dienstleistung haftet Horseway im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Honorare. Jede Art von darüber hinausgehendem Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall einer kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung eines Trainers oder Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist.

 

4. Seminarunterlagen

 

Die Seminarunterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Sämtliche Rechte bleiben bei Horseway. Vervielfältigungen oder Weitergabe – auch auszugsweise – sind nur mit schriftlicher Genehmigung von Horseway gestattet.

Alle von Horseway produzierten Text- und Bildmaterialien wie Seminarunterlagen, Videos, Fotos, Broschüren, Handbücher, Ausarbeitungen, Veröffentlichungen sind und bleiben – unabhängig von der Art der Veröffentlichung – geistiges Eigentum von Horseway. Der Teilnehmer darf sie nur für den eigenen Gebrauch nutzen. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an andere natürliche oder juristische Personen gilt als Verletzung der Urheberrechte und ist strafbar. Es ist ausdrücklich untersagt, Horseway Texte, Horseway Videos oder Horseway Bilder für Veröffentlichungen, Schulungen, Unternehmensberatungen, Vorträge oder vergleichbare Gelegenheiten zu verwenden.

 

5. Haftung

 

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Horseway haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht bis zur Höhe der bereits gezahlten Honorare oder Teilnahmegebühren. Die Haftung für höhere Gewalt, jede Art von Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Die Veranstaltungen sind professionelle Seminare/Weiterbildungen. Sie sind keine Psychotherapie und können eine solche nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus.

 

6. Schlussbestimmungen

 

Für alle Horseway Geschäftsbeziehungen und für alle Rechtsbeziehungen zwischen Horseway und dem Seminarteilnehmer bzw. dem beauftragenden Unternehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort ist Hörstel-Riesenbeck (Westfalen). Gerichtsstand ist Münster.

Stand: 1. Dezember 2023